Die Basis-Rente ist eine private Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung, Erhöhungsoption und dem Recht auf freiwillige Zuzahlung, die in vollem Umfang den Anforderungen der I. Schicht des Alterseinkünftegesetzes entspricht.
Diese Rente darf daher z. B. nicht vererbt oder beliehen werden, auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Bei Fälligkeit wird die Rente in vollem Umfang nach dem für Sie als Rentner geltenden Steuersatz versteuert – dafür fördert der Staat jetzt den Vertrag mit hohen Steuervorteilen.
Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig (z. B. monatlich) oder einmalig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Diese Beiträge können Sie auf Wunsch durch Zuzahlungen jedes Jahr ergänzen. Zum Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr) zahlen wir Ihnen Ihre Basis-Rente aus.
... vor Rentenbeginn
Sofern vereinbart, wird eine Rente an die berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Das zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich dabei aus den eingezahlten Beiträgen (ohne Stückkosten und Ratenzahlungszuschläge).
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss eines Todesfallschutzes für die Zeit nach Rentenbeginn können Sie auch hier für die berechtigten Hinterbliebenen vorsorgen. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Verrentungskapital wird dann in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Mit einer Basis-Rente können Sie sofort hohe Steuervorteile nutzen. Denn die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Aufwendungen bis zu 20.000 € sind berücksichtigungsfähig (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Davon werden im Jahr 2013 76 % als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Anteil erhöht sich um 2 %-Punkte p.a. bis auf 100 % im Jahr 2025.
Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll - mit dem Steuersatz als Rentner - versteuert. Der Gesetzgeber hat aber eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 müssen so nur 66 % der Rente versteuert werden. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %-Punkte und dann jährlich um 1 %-Punkt bis auf 100 % im Jahr 2040.
Die Basis-Rente eignet sich besonders für Selbstständige oder z. B. besser verdienende Arbeitnehmer,
Damit ist die Basis-Rente auch besonders für ältere Personen zu empfehlen, die in ein paar Jahren in Ruhestand gehen wollen und sich noch schnell und umkompliziert eine private Zusatzrente aufbauen wollen!