Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das klassische Angebot hierfür ist die Direktversicherung in Form einer „Direkt-Rente“.
Mit einer Direkt-Rente kann jeder Arbeitnehmer über seinen Betrieb Steuern sparen und sich gleichzeitig eine großzügige Zusatzrente aufbauen.
Sie wandeln einen Teil Ihres Gehalts in eine Direktversicherung um. Die Höhe des Beitrags bestimmen Sie selbst. Neben laufenden Beiträgen können Sie zusätzlich auch Sonderzahlungen, z. B. aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, einzahlen.
Möglich sind grundsätzlich Einzahlungen bis zu einem Betrag von 2.784 € p.a., unter Umständen sogar darüber hinaus.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag in der Regel problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Die Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Termin direkt an Sie selbst.
Ab Beginn der Rentenzahlung ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.
Alternativ können Sie auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen.
... vor Rentenbeginn
Sofern vereinbart, wird eine Rente an den berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Das zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich dabei aus den eingezahlten Beiträgen (ohne Beiträge für Zusatzversicherungen).
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss einer Rentengarantiezeit können Sie für Ihre berechtigten Hinterbliebenen vorsorgen. Im Falle Ihres Todes werden die noch nicht gezahlten garantierten Renten an den berechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt.
Zu den berechtigten Hinterbliebenen zählen der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte sowie Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht.
Der Einschluss der wichtigen Berufsunfähigkeitsrente ist möglich.
Altersversorgung und Berufsunfähigkeitsschutz können so in einem Vertrag steuerbegünstigt kombiniert und abgesichert werden.
Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Auf den Beitrag zur Direkt-Rente werden keine Steuern fällig. Auf die Beiträge werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Das spart Geld, denn de facto wird ein Großteil des Beitrags damit über die Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert.
Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll – mit dem dann aber niedrigeren Steuersatz als Rentner - versteuert.
Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Direkt-Rente ist Hartz IV-sicher!
Durch die hohe steuerliche Förderung bietet sich die Direkt-Rente für alle Arbeitnehmer an, unabhängig von ihrem Einkommen.
Besonders gut geeignet ist sie für die langfristige Anlage von vermögenswirksamen Leistungen.
Für den Arbeitgeber bedeutet die Direkt-Rente keinen zusätzlichen Aufwand